Wer kann Mitglied werden

Wer kann Mitglied werden und für wen ist eine Beratung sinnvoll?

  • für Arbeitnehmer

  • für Rentner und Pensionäre

  • für Studenten und Auszubildende (oft sogar dann, wenn man kein zu versteuerndes Einkommen erzielt)

  • für Bezieher von Unterhaltsleistungen

  • für Bezieher von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen

  • für Vermieter, dessen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die Höhe von 18.000,00 € nicht übersteigt (bei Ehegatten im Falle der Zusammenveranlagung die Höhe von 36.000,00 € nicht übersteigt)

  • für Steuerpflichtige, die Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, wenn deren Höhe den Betrag von 18.000,00 € (bei Ehegatten im Falle der Zusammenveranlagung 36.000,00 €) nicht übersteigt.

Wer kann nicht Mitglied werden?

Wenn Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerliche Umsätze ausführen, dürfen Sie Beratungsleistungen von Lohnsteuerhilfevereinen leider nicht in Anspruch nehmen.