Wer kann Mitglied werden

Wer kann Mitglied werden und für wen ist eine Beratung sinnvoll?

Wer kann nicht Mitglied werden?

Wenn Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerliche Umsätze ausführen, dürfen Sie Beratungsleistungen von Lohnsteuerhilfevereinen leider nicht in Anspruch nehmen.

Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie mit uns gerne einen unverbindlichen Termin, nutzen Sie dafür bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.